Die Gesetze im Detail

Grenzabstände von Bäumen in Deutschland

Land Baumart Min.Grenzabstand
Bayern

Bäume mit einer Größe >2m

2m

Alle anderen Bäume

0,5m

Baden-Württemberg

 

Großwüchsige Arten von Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten Walnußsämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung

8m

Mittelgroße oder schmale Bäumen wie Birken, Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien (»Akazien«), Salweiden, serbischen Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln, Zierkirschen, Zierpflaumen und mit anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung sowie Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten Walnußbäumen

4m

Berlin

Stark wachsende Bäumen, insbesondere Rotbuche, Linde, Platane, Roßkastanie, Stieleiche, Pappel, Weißbirke, Douglasfichte und Walnußbaum

3m

Alle anderen Baumarten

1,5m

Brandenburg

Bäume

4m

Für alle Bäume gilt darüber hinaus

Mind. Ein Drittel der Höhe über dem Erdboden

Bremen

Kein Nachbarrechtsgesetz vorhanden, Verweis auf Regelung in Niedersachsen

 
Hamburg

Keine gesetzlichen Grundlagen verankert

 
Hessen

Sehr stark wachsende Bäume (Eichen, Pappel, Linden)

4m

Stark wachsende Bäume

2m

Meck.-Vorpom.

„In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine genauen Maßangaben dafür, welche Pflanzen in welcher Höhe in welchem Abstand von der Grundstückgrenze stehen dürfen

 
Niedersachsen

Bis zu 3m Höhe

0,75m

Bis zu 5m Höhe 1,25m
Bis zu 15m Höhe 3m
Über 15m Höhe 8m
NRW Stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche (Fagus silvatica) und sämtliche Arten der Linde (Tilia), der Platane (Platanus), der Rosskastanie (Aesculus), der Eiche (Quercus) und der Pappel (Populus) 4m
Alle übrigen Bäume 2m
Rheinland-Pfalz Sehr stark wachsende Bäume 4m
Stark wachsende Bäume 2m
Saarland Stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche (Fagus silvatica) und sämtliche Arten der Linde (Tilia), der Platane (Platanus), der Rosskastanie (Aesculus), der Eiche (Quercus) und der Pappel (Populus) 4m
Stark wachsende Bäume (Hainbuche, Vogelbeere, Weißbirke, Weißerle, Thuja, Zierkirsche 2m
Sachsen Bäume größer als 2m 2m
Sachsen-Anhalt Bäume bis zu 3m Höhe 2m
Bäume bis zu 5m Höhe 1,25m
Bäume bis zu 15m Höhe 3m
Bäume über 15m Höhe 6m
Schleswig-Holstein Bäume >1,2m mind. ein Drittel der Gesamthöhe
Thüringen Stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche (Fagus silvatica) und sämtliche Arten der Linde (Tilia), der Platane (Platanus), der Rosskastanie (Aesculus), der Eiche (Quercus) und der Pappel (Populus) 4m
Stark wachsende Bäume (Hainbuche, Vogelbeere, Weißbirke, Weißerle, Thuja, Zierkirsche) 2m
Stand Februar 2018

Für die Richtigkeit dieser Zusammenstellung übernehmen wir keine Haftung.