Was sind Kurzumtriebsplantagen (KUP)

Kurzumtriebsplantagen

Kurzumtriebsplantagen (KUP) sind Holzfelder, auf denen schnell wachsende Baumarten angepflanzt werden, in Deutschland derzeit vor allem Pappel und Weide. Kurzumtriebsplantagen sind kein Wald, sofern sie innerhalb von zwanzig Jahren nach der Pflanzung abgeerntet werden. Somit werden sie rechtlich wie eine landwirtschaftlich genutzte Fläche behandelt und unterliegen nicht den komplizierten Bestimmungen der Forstgesetze. KUP erfreuen sich in Deutschland wachsender Beliebtheit, sie stellen eine ökonomisch wie ökologisch gute Alternative zu intensiver Landwirtschaft dar.

 

Wozu Kurzumtriebsplantagen?

 

Durch sich verknappende fossile Rohstoffe und steigende Energiepreise werden schnell nachwachsende Rohstoffe für die Energiegewinnung zunehmend wichtiger. Ziel einer Kurzumtriebsplantage ist es, Holz als nachwachsenden Rohstoff innerhalb kurzer Zeit – meist zwischen drei und zehn Jahren – zu gewinnen. Das geschlagene Holz einer KUP wird vor allem zu Holzpellets und Hackschnitzeln verarbeitet.

 

 

Paulownia als Kurzumtriebsplantagenbaum

 

Für KUP sind nur schnell wachsende Gehölze interessant. Die schnellst wachsenden heimischen Bäume sind Pappel und Weide, entsprechend häufig werden sie auf den in Deutschland und Mitteleuropa noch relativ seltenen KUP angepflanzt. Noch schneller als Pappel und Weide wächst die Paulownia, ihr jährlicher Holzzuwachs ist unerreicht, ihre Umtriebszeit alternativlos gering. Dass die Paulownia nach der Ernte neu austreibt, also nicht wieder angepflanzt werden muss, spricht ebenfalls für sie.

 

 

Ökologische Bedeutung einer KUP

 

Gegenüber landwirtschaftlicher Nutzung wird der Boden einer KUP weniger stark belastet, Pestizide werden kaum eingesetzt. Auch bietet eine KUP gegenüber landwirtschaftlicher Nutzung ungleich mehr Tierarten einen Lebensraum. Kurzumtriebsplantagen sind Monokulturen, sie beeinflussen das Landschaftsbild negativ.

 

 

Vorteile einer Paulownia Energieholzplantage

 

Das Holz der Paulownia dient der Hackschnitzel- und Pelletherstellung. Hierfür werden sowohl der Stamm wie auch die Blätter und Zweige verarbeitet. Die Schnitzel und Pellets finden in kleinen, privaten Haushalten, aber auch in großen, industriellen Anlagen Verwendung.

 

Die Vorteile sind:

1.) Für die Paulownia-Energieholzproduktion kann die gesamte  Biomasse genutzt werden

2.) Die Paulownia kann auf Grenzertragsböden angepflanzt werden und maximiert deren Deckungsbeitrag

3.) Paulownia-Plantagen sind ökologisch sinnvoll, da diese auf zuvor oft extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen angepflanzt werden und so Tieren einen längerfristigen Lebensbereich bieten

4.) Paulownia-Energieholzplantagen erfordern nur geringe Kosten für Pflege, Anbau, Düngung, Bewässerung usw.

5.) Die Paulownia treibt nach der Ernte wieder aus dem Stock aus, sie muss nicht nachgepflanzt werden

 

 

Behördliche Genehmigung zur Anlage einer KUP

 

Nur in Bayern und Baden-Württemberg muss die Anlage einer KUP behördlich genehmigt werden. In allen anderen Bundesländern sind KUP derzeit genehmigungsfrei. Da sich die Gesetzeslage ändern kann, sollte Sie sich aber bei dem für Sie zuständigen Amt inforieren. Wir haben Ihnen hierzu eine Übersicht der zuständigen Ämter und Behörden erstellet. Zuständige Ämter & Behörden >

 

 

Anmeldung und Förderung einer KUP mit Paulownia

 

An dieser Stelle wird es ein bisschen verzwickt. Denn zum eingen geht es um die Förderung der Anpflanzung und zum anderen dem Erhalt des Flächenstatus der landwirtschaftlichen Fläche und dem Recht die Plantage innerhalb von 20 Standjahren ernten zu dürfen und nicht unter die Waldgesetzgebung zu fallen. 

 

Allgemein spricht man "fälschlicherweise" immer von einer KUP, weil man den Flächenstatus seiner landwirtschaftlichen Flächen behalten und die Plantage innerhalb von 20 Standjahren ernten möchte. Mit dem Antrag einer KUP Plantage geht aber automatisch ein Antrag auf KUP Förderung einher. Würde eine KUP Plantage genehmigt werden, würden Sie auch die KUP Förderung erhalten. Die Paulownia ist aber derzeit keine definierte Baumart für eine KUP Förderung und somit muss ein solcher Antrag von der bearbeitenden Stelle abgelehnt werden.

 

Vielen unserer Kunden ist die Förderung aber gar nicht so wichtig, weil sie eh nicht sehr hoch ist und die Paulownia Deckungsbeiträge generiert, die einer Förderung nicht bedürfen. Deshalb darf hier auch kein Antrag auf die Anlage einer KUP gestellt werden, denn dieser würde aus einem Missverständnis heraus abgelehnt werden müssen.

 

 

Doch welchen Antrag müssen Sie jetzt stellen? In den meisten Budesländern braucht man gar keinen Antrag stellen, und muss hier lediglich den richtige Kulturcode für die Flächennutzung angeben. Dieser unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland, in dem einen ist es eine "Sonstige Dauerkultur" in einem anderen eine "Sonstige KUP". Sprechen Sie dies am besten mit der für Sie zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland ab. Zuständige Ämter & Behörden >

 

Ein Hinweis, seien Sie hartnäckig, in den meisten Fällen dürfen Sie auf Ihren Flächen die Paulownia anbauen, aber viele Sachbearbeiter sind leider nicht gut geschult und neigen dazu am Telefon etwas neues pauschal abzulehnen. Bestehen Sie darauf, sich die rechtliche Grundlage für eine evtl. Ablehnung zukommen zu lassen. Das ist aus zwei Gründen wichtig:

1.Dadurch "zwingen" Sie den Sachbearbeiter sich mit dem Fall zu beschäftigen und oft kommt er dann zu der Erkenntnis, dass der Anbau doch genehmigt wird. 

2.Sie haben eine Grundlage auf die sich der Sachbearbeiter bezieht und diese kann richtig oder falsch sein. Sie bekommen aber so die Möglichkeit diese anzufechten. 

 

Eine Anlage auf Dauergrünlandflächen bekommen Sie hingegen fast nie genehmigt, da dies einem Umbruch gleichkommen würden. Hier gibt es dann nur den Weg über das Grünland-Plus Konzept, wo Sie wenigstens 100 Bäume pro Hektar anpflanzen dürfen.